Kapitel 3 - Die ersten Gemeinden am Rhein
Wie groß die ersten Gemeinden am Rhein im 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. waren, wissen wir nicht. Wir wissen aber, daß, z.B., in Köln bereits zu Anfang des 4. Jahrhunderts eine ansehnliche Gemeinde bestand, da sich mit ihr, weit entfernt von seiner Hauptstadt, Kaiser Konstantin in einem Schreiben befaßte, dessen Original noch heute in der Vatikanischen Bibliothek vorhanden ist. Dieses Dokument läßt auf ein Vorhandensein der Kölner Gemeinde lange vor dem Brief des Kaisers schließen.
Konstantin war der erste Kaiser des Römischen Reiches, der das Christentum allen anderen Religionen vorzog. Die Juden galten nun als Staatsfeinde. In einem Dekret vom 18. Oktober 321 ordnete der Kaiser an, dass Juden, die einen aus ihrer Religionsgemeinschaft zum Christentum Übergetretenen "mit Steinen oder auf eine andere Art des Unwillens angreifen, sofort den Flammen übergeben und zusammen mit ihren Helfern verbrannt werden sollten. Ferner, wer aus der Bevölkerung ihrer abscheulichen Religion beitritt und ihren Zusammenkünften beiwohnt, soll mit ihnen die verdiente Strafe erhalten."
Am 11. Dezember desselben Jahres richtete der Kaiser das erwähnte Schreiben an die römische Verwaltung in Köln: "Allen Behörden erlauben wir durch allgemeines Gesetz, die Juden zur Kurie zu berufen."
Die Kurienämter waren mit finanziellen Belastungen und mit der Verpflichtung verbunden, von der Bevölkerung hohe Steuern für den Aufbau von Konstantinopel, der neuen Hauptstadt des Räuberkaisers, zu erpressen, weshalb die Verpflichteten, Juden wie Christen, sich gerne dieser Ehre mit Ausflüchten der Bescheidenheit zu entziehen suchten.
Von den Mitbürgern wurden die Juden im allgemeinen geachtet, doch mit zunehmender Macht der Kirche änderte sich dies. Die Kirche entwickelte ein System menschlicher und rechtlicher Degradierung der Juden sowohl direkt als auch indirekt, nämlich durch ihren Einfluß auf weltliche Machthaber und Behörden.
Dieses System war weitgehend das Werk der Kirchenväter des 4. Jahrhunderts, vor allem die These von den Juden als einem Volk, das Christus ermordet habe.
Unter den Kaisern Theodosius II. und Justinian I. erfolgte die Sanktionierung dieser Demütigungen.
Am 31. Januar 439 bestimmte Theodosius:
"Kein Jude soll Ämter und Würden erhalten. Ihm soll die Verwaltung der Stadt nicht erlaubt sein, auch soll er nicht das Amt eines Verteidigers der Stadt ausüben. Wir halten es für eine Sünde, dass die Feinde der himmlischen Majestät und der römischen Gesetze die Vollstrecker unserer Gesetze sein sollen. Aus dem gleichen Grund verbieten wir, dass irgendeine neue Synagoge errichtet wird."
Aus den kaiserlichen Dekreten kann man somit entnehmen, dass Juden Ämter und Würden innehatten, an der Stadtverteidigung beteiligt waren und neue Synagogen bauten.
Das Dekret Kaiser Konstantins aus dem Jahre 321.

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